Illegale Jagd auf Waldrappe in Livorno
Newsletter am 19.06.2015
Heute um 09:00 Uhr findet in Livorno/Toskana die zweite gerichtliche Anhörung eines italienischen Jägers statt, dem der illegale Abschuss von zwei Waldrappen in der Provinz Livorno (Toskana) im Jahr 2012 zur Last gelegt wird. Die Europäische Kommission ruft zu maximaler Aufmerksamkeit für diesen Fall auf.
Die LIFE-Natur-Unit der Europäischen Kommission schreibt in einem Brief an den Förderverein Waldrappteam, der das LIFE + Projekt `Reason for Hope´ zur Wiederansiedlung des Waldrapps in Europa leitet: "Die Europäische Kommission ist sehr besorgt, dass die Wilderei in Italien die Ziele und Ergebnisse des LIFE + Projektes ernsthaft beeinträchtigt." Dementsprechend bittet die Kommission um Informationen über die Konsequenzen, die aus dem betreffenden Fall von Wilderei auf diese geschützte Art resultieren und wie Italien sicherstellen will, dass die Zahl illegaler Abschüsse auf italienischem Staatsgebiet reduziert wird.
Der Manager des LIFE + Projektes, Johannes Fritz, sagt: "Wir warten mit Zuversicht auf das Ergebnis des Prozesses und erhoffen einen exemplarischen Rechtsspruch für die Tötung der Vögel. Waldrappe können durch ihr unverwechselbares Aussehen mit keiner in Italien jagdbaren Vogelart verwechselt werden, insbesondere nicht mit Tauben, die offenbar durch den Täter gejagt wurden. Wir bitten die italienischen Jagdverbände, die gut mit uns zusammenarbeiten, ihre Bemühungen zu intensivieren, um die Zahl illegaler Abschüsse in Italien zu reduzieren. Dies gilt vor allem für der Provinz Livorno, wo alleine im Jahr 2012 vier Waldrappe der illegalen Vogeljagd zum Opfer gefallen sind.“
Zeitgleich mit dem Strafprozess bereitet der Förderverein Waldrappteam eine Zivilklage vor, um vom Täter eine Entschädigungen für die entstandenen Schäden durch den Verlust der Vögel einzuklagen.
Einen Teilerfolg konnte das Waldrappteam bereits während der ersten gerichtlichen Anhörung am 13. Februar verzeichnen: Der Antrag der Verteidigung des Jägers, den Fall durch eine finanzielle Entschädigung zu schließen, wurde von der zuständigen Richterin abgelehnt. Dies geschah vor allem in Anbetracht der besonderen Tatsache, dass die beiden getöteten Tiere zu einer global vom Aussterben bedrohten und im Rahmen internationaler Übereinkommen streng geschützten Art gehören.
Foto: Flug der Waldrappe über die Adria. Alle Vögel tragen GPS-Sender auf dem Rücken, die jederzeit eine exakte Lokalisierung der Tiere ermöglichen.
Klicken Sie hier um zum Newsletter-Archiv zu gelangen.